Nachschlag

Wir unterscheiden im Folgenden zwischen 3 Konstellationen:

1) Ihr Vertrag ist bereits ausgelaufen/gekündigt und ausgezahlt

In dieser Konstellation geht es beim Widerspruch schlicht um einen "Nachschlag" auf die Auszahlungssumme.

Der berechtigte Widerspruch führt zu einer Rückabwicklung, bei der Sie in aller Regel einen spürbaren Nachschlag auf die bereits geleistete Auszahlung der Versicherung erhalten.

 

2) Ihr Vertrag läuft noch und ist ein "klassischer" Renten- oder Kapital-Lebensversicherungsvertrag

Beim sogenannten "klassischen" Renten- oder Lebensversicherungsvertrag ist entweder nur eine Rente / Kapital versichert oder aber zusätzlich der Todesfall, manchmal zusätzlich eine Berufsunfähigkeit, selten zusätzlich ein Unfall.

Die klassische Renten- oder Lebensversicherung ist nicht fondsbasiert, sondern bietet einen festen Zins auf den sogenannten "Sparanteil" (oder "Deckungsanteil") Ihrer Beiträge.

Dieser Sparanteil ist derjenige Anteil Ihrer Beiträge, den die Versicherung nicht für sich selber oder für Kosten behält oder verbraucht, sondern für Sie als Kunden zinsbringend anlegt. Üblicherweise werden 70 bis 90 % Ihrer Beiträge, gerechnet über die gesamte Laufzeit des Vertrages, für Sie angelegt, den Rest behält die Versicherung für Provisionen an die Vermittler, Verwaltungskosten und Gewinne zugunsten der Aktionäre (oder anderer Eigner).

Die Kosten sind zu Beginn eines Vertrages in der Regel deutlich höher als gegen Ende. Wenn Ihr Vertrag nur noch ein oder zwei Jahre läuft und einen sehr hohen Garantiezins von 4 % beinhaltet, kann es im Einzelfall lohnen, auf den Vertragsablauf zu warten (wir prüfen auch so etwas regelmäßig).

In allen anderen Fällen lohnt meist der Widerspruch.

Das liegt ganz aktuell auch daran, dass die sogenannten "Überschüsse" bei fast allen Verträgen gewaltig schrumpfen, verglichen mit den oft tollen Prognosen im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vor 10 oder 20 Jahren.

Wir rechnen damit, dass zunehmend mehr Versicherungen gar keine Überschüsse mehr auszahlen werden, das ganze Modell dürfte damit rechnerisch immer unattraktiver werden, wer sein Geld im Jahre 1996 aufs Sparbuch gebracht hat, der hat heute in aller Regel deutlich mehr Geld zur Verfügung als derjenige, der zur Lebensversicherung ging (und zwar trotz der aktuellen Nullzinsen auf vielen Sparbüchern !!).

Im Schnitt erwarten wir bei erfolgreichem Widerspruch Aufschläge von 5 - 20 % gegenüber dem jeweils aktuellen Rückkaufswert.

 

 

3) Ihr Vertrag läuft noch und ist ein "Fonds"-Versicherungs-Vertrag

Bei diesen Verträgen wird der Sparanteil Ihrer Beiträge vom Versicherungsunternehmen für Sie in Fonds angelegt, oft Aktien- oder Rentenfonds.

Solche Verträge sind in der Vergangenheit nach unserer Erfahrung häufig besonders schlecht gelaufen, trotz boomender Aktienmärkte.

Der Grund ist einfach. Nur ein Teil Ihres Geldes wird tatsächlich angelegt, der Rest verschwindet für Provisionen, Verwaltungskosten und Gewinne des Versicherungsunternehmens, oft auch für Kosten des eigentlichen Fonds, in den investiert wird. Nach unseren Erfahrungen werden oftmals, vor allem in den ersten 10 Jahren eines Vertrages, nur 60 - 80 % Ihrer Beiträge tatsächlich angelegt. Bei einer solchen Konstellation müssen die Kurse schon gewaltig steigen, damit,bezogen auf die Einzahlungssumme, ein Gewinn herauskommt. Fallen die Kurse, führt das zum Desaster. Wir haben schon Verträge geprüft und nach Widerspruch erfolgreich prozessiert, bei denen nur noch 25 % (!) der eingezahlten Beiträge vorhanden waren. Bei solcher Konstellation freut sich mancher, wenn er wenigstens seine Beiträge zurück bekommt. Sind die Kurse hingegen gestiegen, verhilft ein erfolgreicher Widerspruch nahezu immer zu einem gegenüber dem jeweils aktuellen Rückkaufswert deutlich höheren Auszahlungsergebnis.

 

 

Beispiele aus allen 3 Bereichen finden Sie unter der Rubrik "Erfolge".

 

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