Wie arbeiten wir  ?

Obwohl wir aktuell in ca. 85 % aller von uns vertretenen Fälle Erfolge erzielen, also mehr für unsere Mandanten herausholen, ist unsere oberste Priorität, dass einerseits unsere Mandanten dieses Extra-Geld auch ohne jeden Abzug an Kosten behalten, andererseits niemals irgendein Kostenrisiko für unsere Mandanten besteht.

Die dahinter stehende Philosophie ist schlicht folgende: In 15 % aller von uns vertretenen Fälle verlieren wir (das liegt daran, dass nicht in allen Fällen vorhergesagt werden kann, wie die Gerichte entscheiden werden). 15 % ist zwar verglichen mit einer Erfolgsquote von 85 % wenig, trotzdem ärgert uns natürlich jeder einzelne verlorene Fall. Wir wollen aber nicht, dass sich auch nur ein einziger Mandant jemals ärgert, mit uns zusammengearbeitet zu haben. Das bedeutet, im schlechtest denkbaren Fall darf der Mandant niemals im Minus landen, es soll stets nur 2 Alternativen geben, ein Plus oder eine Null. Das bedeutet auch, dass wir Widerspruchsfälle nur bearbeiten, wenn der Mandant rechtschutzversichert ist. Bevor wir irgendwelche Kosten auslösen, holen wir stets den Deckungsschutz der Rechtschutzversicherung für sämtliche Kosten ein. Das wiederum bedeutet, dass bei uns noch kein einziger von hunderten von Mandanten in Widerspruchsverfahren gegen Lebensversicherungen auch nur einen einzigen Cent aus eigener Tasche hat zahlen müssen. Wir glauben,dass wir zur Zeit die einzige deutsche Kanzlei sind, die mit dieser Grundphilosophie arbeitet.

 

Wie genau ist der Ablauf ?

 

Der erste Schritt für Sie ist, uns entweder anzurufen oder unser Kontaktformular auszufüllen. Abhängig von Ihren Angaben im Kontaktformular schreiben wir Sie dann per email an und bieten Ihnen an, uns Unterlagen in Kopie zu übersenden (per email, Fax oder Post), die wir dann (kostenfrei) prüfen. In aller Regel benötigen wir eine Kopie des Versicherungsscheines mit Kleingedrucktem, wenn vorhanden eine Kopie vom "Begrüßungsschreiben" der Versicherung, mit dem die Versicherung den Vertrag damals an Sie übersandt hatte und, wenn vorhanden, eine Kopie der Endabrechnung des Vertrages (bei schon abgelaufenen oder gekündigten Verträgen) bzw. die letzte jährliche Standmitteilung bei noch laufenden Verträgen.

Mit diesen Unterlagen können wir nach 10 Minuten Durchsicht beurteilen, ob Erfolgsaussichten bestehen. Wir rufen Sie dann an oder mailen Ihnen und berichten über das Ergebnis.

Wenn Erfolgsaussichten bestehen (die bestehen in ca. der Hälfte der von uns geprüften Fälle), dann streiten wir für Sie mit der Versicherung, manchmal außergerichtlich, manchmal gerichtlich, in ca. 85 % der Fälle mit Erfolg. Vor jedem einzelnen Schritt holen wir den Segen Ihrer Rechtschutzversicherung ein, also die Deckungszusage, damit nie ein Kostenrisiko besteht.

 

Sollte ein gerichtliches Verfahren nötig werden, fahren wir für Sie zum Gerichtstermin. Sie dürfen mitkommen, müssen das aber nicht (ca. 5 % unserer Mandanten wollen mitkommen, die restlichen 95 % nicht). Wir fahren persönlich zu jedem Termin zu jedem deutschen Gericht. Auch hierin unterscheiden wir uns von manchen Kollegen, die oftmals nicht selber zu örtlich entfernt gelegenen Gerichten hinfahren, sondern einen sogenannten "Unterbevollmächtigten" vor Ort entsenden. Unsere Philosophie besteht darin, dass derjenige, der die Korrespondenz mit Versicherung und Gericht führt, dann auch im Gericht sitzt, weil wir denken, dass der Verfasser eines Schreibens meist besser in der Materie verankert ist als jeder andere.

Kontakt

Rechtsanwälte

Bendiksen & Sikorski

Am Germaniahafen 1

24143 Kiel

 

Tel:     0431 - 665620

Fax:    0431 - 673035

E-Mail: info@bendiksen.de

 

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